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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VOLKSWAGEN GROUP Original Teile Logistik, Vertrieb & Services GmbH, Dr. Rudolf-Leiding-Platz 1, 34225 Baunatal, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 20101 (im Weiteren auch OTLG genannt) für den Verkauf von Artikeln aus dem Volkswagen Obsolete Parts E-Shop sowie für Obsolete Parts Bestellungen mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel (bspw. E-Mail, Telefon) (Fassung 1.0 - Stand: 17.02.2026)


1. Geltungsbereich

Für den Verkauf von „Obsolete Parts“ über den Obsolete Parts E Shop der OTLG oder mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel (bspw. E-Mail, Telefon) durch die VOLKSWAGEN GROUP Original Teile Logistik, Vertrieb & Services GmbH, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Kunden im Bereich des Verkaufs von Obsolete Parts können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Der Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen; dies gilt auch, wenn der Kunde unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen gegenbestätigt.

Der Begriff „Obsolete Parts“ umfasst ausschließlich Artikel/Waren, die entweder im Obsolete Parts Shop der OTLG als solche geführt und angeboten werden oder Waren, die von der OTLG in einem konkreten Angebot an den Kunden als Obsolete Parts bezeichnet werden. Obsolete Parts werden ausschließlich an Unternehmer angeboten und verkauft. Für andere Waren, die die OTLG verkauft oder auf sonstige Weise bereitstellt, gelten diese AGB nicht.

Obsolete Parts können dabei folgende Eigenschaften haben, mit denen sie im Obsolete Parts Shop auch bezeichnet werden:

·        Neue Ware/ Neuteile: Teile, die aufgrund von Mengenüberhängen als Obsolete Parts von der OTLG vertrieben werden,

·        Gebrauchte Ware: Teile, die bereits in Fahrzeugen, Maschinen oder anderen technischen Systemen verbaut waren oder sogenannte ZSB-Teile (Zusammenbauteile) aus der Produktion, die nicht als Neuteile gelten. Diese Teile können Gebrauchsspuren aufweisen, sind jedoch grundsätzlich funktionsfähig, sofern nicht anders angegeben.

·        Beschädigte Ware: Teile, die optische Mängel aufweisen, wie z. B. Kratzer, Verfärbungen, Risse oder andere sichtbare Beeinträchtigungen. Diese Mängel betreffen ausschließlich die äußere Erscheinung und beeinträchtigen die technische Funktion nicht zwingend. Eine genaue Beschreibung der jeweiligen Beschädigung erfolgt in der Produktbeschreibung. Dort werden auch etwaige Funktionseinschränkungen beschrieben.

Der Kunde erkennt mit der Bestellung von gebrauchter und beschädigter Ware ausdrücklich an, dass die angebotenen Teile nicht dem Zustand von Neuwaren entsprechen und erklärt sich mit dem beschriebenen Zustand einverstanden. Eine Rückgabe oder Reklamation wegen des beschriebenen Zustands ist ausgeschlossen, sofern die Eigenschaften bzw. etwaige Mängel transparent und eindeutig angegeben wurden und keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
 

2. Identität des E- Shop-Betreibers

Der Volkswagen Obsolete Parts E-Shop wird von der VOLKSWAGEN GROUP Original Teile Logistik, Vertrieb & Services GmbH, Dr. Rudolf-Leiding-Platz 1, 34225 Baunatal, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Kassel, Deutschland unter HRB 20101, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 230 960 046, betrieben.
 

3. Vertragsabschluss

3.1.
Vertragspartner des Kunden bei Verträgen, die im Rahmen des  Volkswagen Obsolete Parts E-Shops sowie mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel (bspw. E-Mail, Telefon) über den Kauf von Obsolete Parts-Artikeln geschlossen werden, ist die VOLKSWAGEN GROUP Original Teile Logistik, Vertrieb & Services GmbH, Dr. Rudolf-Leiding-Platz 1, 34225 Baunatal, Telefonnummer +49 (0)561 50648 -9000, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 20101, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 230 960 046.

3.2.
Die Produktdarstellungen und Angebote im Volkswagen Obsolete Parts E-Shop dienen nur der Information des Kunden und stellen für die VOLKSWAGEN GROUP Original Teile Logistik, Vertrieb & Services GmbH kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Bildliche Produktdarstellungen sind im Zweifel nicht verbindlich. Insbesondere können bei Wareneinheiten, die mehrere grundsätzlich gleichartige Artikel umfassen, bei den konkreten Artikeln ausgehend von unterschiedlichen Produktionsdaten u.a. zumutbare Konstruktions- und Formänderungen sowie Abweichungen im Farbton vorliegen.

3.3.
Dem Kunden wird durch das Online-Angebot ermöglicht, Artikel innerhalb des Volkswagen Obsolete Parts E-Shops auszuwählen und in den Warenkorb zu geben. Im Warenkorb erfolgt eine Auflistung aller durch den Kunden ausgewählten Artikel. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot in Form der Bestellung zum Kauf der von ihm in dem Warenkorb zusammengestellten Artikel ab. Bis zum Absenden der Bestellung durch den Kunden, hat er jederzeit die Möglichkeit, seine Kundendaten bzw. Bestelldaten einzusehen und gegebenenfalls zu ändern. Änderungen bzw. Berichtigungen von etwaigen Eingabefehlern kann der Kunde vor Absendung seiner Bestellung vornehmen, in dem er im Rahmen des Bestellvorgangs im Volkswagen Obsolete Parts E-Shop jeweils den Button „Zurück“ betätigt. Fehlende oder als unkorrekt erkannte bzw. markierte Angaben in Pflichtfeldern werden in andersfarbiger Schrift und andersfarbig umrandet angezeigt.

3.4.
Die OTLG weist darauf hin, dass der Kunde bei Bestellungen zutreffende Angaben zu seiner Person machen muss und die Bestellung erst absenden kann, wenn er ausdrücklich in die Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den betreffenden Bestellvorgang durch Setzen eines Hakens vor dem Satz „Ich habe die AGB des Verkäufers (VOLKSWAGEN GROUP Original Teile Logistik, Vertrieb & Services GmbH, Dr. Rudolf-Leiding-Platz 1, 34225 Baunatal) zur Kenntnis genommen und bin mit deren Geltung einverstanden.“ eingewilligt und diese dadurch in sein Angebot gemäß Ziffer 3.3 aufgenommen hat.

3.5.
Der Kunde bleibt für einen Zeitraum von 10 Werktagen nach Zugang der Bestellung bei der OTLG an sein Angebot gebunden.

3.6.
Der Kunde erhält unmittelbar nach Absenden seiner Bestellung und deren Eingang bei der OTLG eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung per E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung des Kunden bei der OTLG.

3.7.
Der Vertrag über den Kauf der vom Kunden bestellten Artikel zwischen der VOLKSWAGEN GROUP Original Teile Logistik, Vertrieb & Services GmbH und dem jeweiligen Kunden kommt erst durch die Annahmeerklärung der OTLG zustande. Sofern die OTLG das Angebot des Kunden annehmen möchte, wird die Annahmeerklärung der OTLG spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung des Kunden bei der OTLG erfolgen. Die Annahmeerklärung kann dabei per E-Mail an den Kunden versendet, oder schlüssig durch Versand/Auslieferung der bestellten Ware innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung des Kunden bei der OTLG abgegeben werden.

3.8.
Die Regelungen in dieser Ziffer 3 gelten für den Vertragsschluss mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel (bspw. E-Mail, Telefon) entsprechend.

Sofern der Kunde zur Bestellung von Obsolete Parts telefonisch, per E-Mail oder sonstiger Fernkommunikationsmittel Kontakt mit der OTLG aufnimmt, behält die OTLG sich ausdrücklich vor, dem Kunden zunächst ein Angebot über die gewünschten Artikel einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukommen zu lassen. Spätestens mit Zahlung des Gesamtkaufpreises nimmt der Kunde das Angebot an und erklärt sich mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.


4. Abrufbarkeit der AGB

4.1.
Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jederzeit auf https://www.volkswagen-Volkswagen Obsolete -parts.com/b2b/de_global/agb.html einsehen, in PDF-Form herunterladen und archivieren oder ausdrucken, indem er die übliche Funktionalität seines Internetdienstprogramms (Browser) nutzt. Die jeweils aktuelle Fassung des Code of Conduct für Geschäftspartner des Volkswagenkonzerns, der nach Ziffer 6.8 dieser Bedingungen auf alle Verträge zwischen der OTLG und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anwendbar ist, kann jederzeit auf https://www.volkswagenag.com/de/group/compliance-and-risk-management/compliance.html eingesehen und in PDF-Form heruntergeladen und archiviert oder ausgedruckt werden. Die Daten der Bestellung kann der Kunde der Bestellbestätigung gemäß Ziffer 3.6 entnehmen und archivieren.

4.2.
Der Vertragstext wird von der OTLG nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Stattdessen ist der Vertragstext nebst Allgemeiner Geschäftsbedingungen aus der Bestellbestätigung der OTLG gemäß Ziffer 3.6 und der Annahmeerklärung der OTLG gemäß Ziffer 3.7, welche dem Kunden jeweils per E-Mail, also in Form eines dauerhaften Datenträgers, zugesandt werden, ersichtlich und kann ausgedruckt werden.


5. Liefer- und Versandbedingungen

5.1.
Die Lieferung bestellter Artikel erfolgt, solange der Vorrat reicht. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Artikels mehr verfügbar, so teilt die OTLG dem Kunden dies unverzüglich mit und lehnt somit das Angebot des Kunden ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

5.2.
Ist die OTLG vorübergehend auf Grund von höherer Gewalt und/oder bei der OTLG oder deren Lieferanten oder dem beauftragten Versandpartner eintretenden Betriebsstörungen daran gehindert, die Artikel bereitzustellen, ist die OTLG während der Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen von ihrer Leistungspflicht befreit und wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Eintreten der oben aufgeführten Umstände per E-Mail darüber informieren. Führen entsprechende Störungen zu einem Aufschub der Leistungen der OTLG von mehr als 14 Tagen nach Annahme der Bestellung bzw. im Fall des 5.3 nach einer vereinbarungsgemäßen Lieferaufforderung des Kunden oder zu einem Überschreiten eines verbindlich vereinbarten Bereitstellungstermins/Liefertermins, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde erhält in diesem Fall von der OTLG die erhaltenen Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. Im Übrigen ist in diesem Falle auch die OTLG zum Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

5.3.


5.3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Incoterms FCA 2020 mit Lieferort Lager OTLG in Wolfhagen/Breuna mit sofortiger Fälligkeit. Der Export wird von der OTLG beim Zoll angemeldet, die Importverzollung im Zielland ist vom Kunden vorzunehmen. Anfallende Importzölle sind vom Kunden zu zahlen.

Eine andere Art der Lieferung und eine abweichende Fälligkeit der Lieferung werden bei Bedarf individuell mit dem Kunden vereinbart. Die marktüblichen Kosten für die Belieferung trägt in diesem Fall der Kunde. Diese Kosten werden in der Rechnung über die bestellten Artikel gesondert ausgewiesen und sind mit dem Preis für die bestellten Artikel vom Kunden zu zahlen.

5.3.2. Sammelbestellungen und Lieferzusammenfassung

Sofern der Kunde mehrere Artikel einzeln erwirbt, behält sich die OTLG vor, diese Bestellungen – sofern logistisch und zeitlich möglich – zu einer Sammellieferung zusammenzufassen und die Artikel in einer Sendung an den Kunden zu versenden. Dies dient der Optimierung von Versandprozessen, der Reduzierung von Lieferkosten sowie der Entlastung der Umwelt.

Ein Anspruch des Kunden auf eine Sammellieferung mehrerer Bestellungen besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

Die Versandkosten werden in diesem Fall einmalig berechnet, sofern die Sammellieferung technisch und organisatorisch möglich ist. Sollte eine Zusammenfassung nicht möglich sein (z. B. aufgrund unterschiedlicher Lagerorte, Lieferzeiten oder Verpackungsvorgaben), erfolgt die Lieferung in Teilsendungen. In diesem Fall können Versandkosten mehrfach anfallen, sofern nicht anders vereinbart.

Der Kunde kann im Bestellprozess oder durch Mitteilung an unseren Kundenservice den Wunsch nach einer Sammellieferung äußern. Die OTLG wird diesen Wunsch individuell prüfen und zur Möglichkeit der Zusammenfassung mehrerer Artikel in einer Sammellieferung schriftlich oder per E-Mail antworten.

5.4.
5.4.1 In sämtlichen Verträgen zwischen der OTLG und Unternehmen gelten zusätzlich die Bestimmungen des Code of Conduct für Geschäftspartner des Volkswagenkonzerns. Der Code of Conduct für Geschäftspartner des Volkswagenkonzerns können in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu jeder Zeit unter dem folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.volkswagenag.com/de/group/compliance-and-risk-management/compliance.html

5.4.2 Sofern durch die OTLG im Rahmen der auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge Güter oder die Lizenzierung oder die anderweitige Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie für die Gewährung von Zugangs- oder Weiterverwendungsrechten an Material oder Informationen, die durch Rechte des geistigen Eigentums oder als Geschäftsgeheimnisse einer Firma des Volkswagen Konzerns geschützt sind, transferiert werden, gilt Folgendes:

(1) Der Kunde darf diese Güter weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation und/oder in die Republik Belarus oder zur Verwendung in der Russischen Föderation und/oder in die Republik Belarus bereitstellen, exportieren oder reexportieren. Gleiches gilt für den Verkauf, die Lizenzierung oder die anderweitige Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie für die Gewährung von Zugangs- oder Weiterverwendungsrechten an Material oder Informationen, die durch Rechte des geistigen Eigentums oder als Geschäftsgeheimnisse geschützt sind.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass der Zweck des Absatzes (1) nicht durch Dritte in der Lieferkette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, Sublieferanten oder Unterlizenznehmer, untergraben wird.

(3) Jeder Verstoß gegen die Absätze (1) oder (2) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen einen zentralen Bestandteil dieses Vertrags dar und berechtigt die OTLG angemessene Rechtsmittel einzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

(i) Beendigung dieses Vertrages;

(ii) das für die OTLG und/oder die betroffene Firma des Volkswagen Konzerns einseitige Recht, ggf. entstehende Kosten aus (i) oder anderweitige, mit dem Verstoß gegen die Absätze (1) oder (2) zusammenhängende Belastungen, gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise geltend zu machen.

(4) Der Kunde wird die OTLG unverzüglich über Probleme bei der Anwendung der Absätze (1) oder (2) informieren, einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) untergraben könnten. Der Auftragnehmer wird die OTLG innerhalb von zwei Wochen nach einer einseitigen Anforderung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen aus Absatz (1) und (2) zur Verfügung stellen.

5.5.
Der Kunde verpflichtet sich beim Erhalt von Mehrwegbehältern, diese innerhalb von 14 Tagen zu entleeren und die OTLG unaufgefordert per Mail zu kontaktieren und die Abholung zu veranlassen. Bei einer nicht erfolgten Meldung oder bei Rückgabe von beschädigten Behältern behält sich die OTLG das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
 

6. Preise und Zahlung

6.1.
Alle Preisangaben sind für Geschäfte innerhalb Deutschlands Euro-Preise netto. zuzüglich der Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesen. Für internationale Geschäfte werden die Parteien die jeweiligen steuerlichen und weiteren gesetzlichen Vorgaben entsprechend berücksichtigen und umsetzen.

6.2.
Die Bezahlung der Ware erfolgt nach den auf der Rechnung angegeben Zahlungsbedingungen entweder per Vorkasse oder zum angegebenen Zahlungsziel mittels Überweisung.

6.3.
Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Annahme durch die OTLG fällig.

6.4.
Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Der Kunde hat der OTLG im Verzugsfalle Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die OTLG nicht aus.

 

7. Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der OTLG aufrechnen.

 

8. Eigentumsvorbehalt  

8.1.
Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Artikel Eigentum der OTLG.

8.2.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die OTLG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf die OTLG diese Rechte nur geltend machen, wenn die OTLG dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.3.
Läßt das Land, in dessen Bereich sich der Kaufgegenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt gesetzlich nicht zu, gestattet das Recht dieses Landes der OTLG aber, sich andere Rechte an dem gelieferten Kaufgegenstand vorzubehalten, so kann die OTLG alle Rechte dieser Art ausüben. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um den Eigentumsvorbehalt oder das andere Recht an dessen Stelle wirksam werden zu lassen und aufrecht zu erhalten.

 

9. Mängelansprüche und Verjährung

9.1 Neue Ware

9.1.1. Die Mängelansprüche im Falle der Mangelhaftigkeit der gekauften Artikel (neue Ware) richten sich, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 11 für Ansprüche auf Schadensersatz und hinsichtlich der Verjährung unter 9.1.3. für neue Waren grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Eine Garantie oder die Übernahme eines verschuldensunabhängigen Beschaffungsrisikos ist mit der Beschreibung der Artikel in den jeweiligen Artikelbeschreibungen nicht verbunden und besteht nur, wenn diese ausdrücklich in der Annahmeerklärung der Volkswagen Obsolete Parts gemäß Ziffer 3.7 zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

9.1.2.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen gemäß § 439 Abs. 2 BGB umfassen bei Geschäften mit Unternehmern weder den Ausbau des mangelhaften Artikels noch den erneuten Einbau, soweit die OTLG auch ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.    

9.1.3.
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln von bestellten neuen Artikeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung bzw. dem Versand der Artikel an die vertragliche vereinbarte Lieferadresse. Dies gilt nicht, sofern es sich dabei um Schadensersatzansprüche aus den in Ziffer 11 genannten Fällen handelt.   

9.1.4.
Längere Verjährungsfristen auf Grund zwingender sonstiger gesetzlicher Vorschriften und im Falle der Übernahme einer Garantie durch Volkswagen Obsolete Parts bleiben unberührt. 

9.2. Beschädigte neue Ware

Für im Kaufvertrag als solche bezeichnete beschädigte neue Ware gilt 9.1 unter Berücksichtigung der Ziffer 1 Geltungsbereich, letzter Absatz.

9.3. Gebrauchte Ware

Die Gewährleistung für gebrauchte Artikel ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für unbeschädigte als auch für beschädigte gebrauchte Ware.

9.4.
Unabhängig von den vorstehenden Regelungen in Ziffern 9.1.3. f. zur Verkürzung der Verjährung bei neuen Waren sowie 9.3. zum Ausschluss der Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln bleibt die (gesetzliche) Verjährung von (Schadensersatz-)Ansprüchen aus den in Ziffer 11 genannten Fällen unberührt.
 

10. Mängelrügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung – soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist – zu untersuchen und etwaige Mängel der OTLG unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 Abs. 1 HGB). Als Ablieferung gilt der Zeitpunkt, zu dem die Ware in den Machtbereich des Kunden gelangt ist.

Offene Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar sind, müssen spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Ablieferung gerügt werden. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen (§ 377 Abs. 3 HGB).

Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware gemäß § 377 Abs. 2 und 3 HGB als genehmigt, und sämtliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den betreffenden Mangel sind ausgeschlossen.

Die Mängelrüge muss Art und Umfang des Mangels konkret benennen. Pauschale Beanstandungen genügen nicht. Bei Teillieferungen oder Sukzessivlieferungen ist jede Lieferung gesondert zu prüfen und ggf. zu rügen.

Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die OTLG, beginnt die Rügepflicht für die betreffende Ware erneut.
 

11. Haftung

11.1.

OTLG haftet in Fällen gesetzlich zwingender Haftung (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz), im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der OTLG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unbeschränkt.  

11.2.
Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher Pflichten, die der Kaufvertrag  OTLG nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren ordnungsgemäße Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung/Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet  OTLG, wenn der Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.   

11.3.
Die vorstehenden Haftungsregelungen erstrecken sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Arbeitnehmer und sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der OTLG.
 

12. Schlussbestimmungen

12.1.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.   

12.2.
Abhängig von der Sprachauswahl des Kunden vor Auslösen seiner Bestellung erfolgt der Vertragsabschluss in deutscher oder englischer Sprache.  

12.3.
Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht..

12.4.
Gerichtsstand ist, soweit dies vorab vereinbart werden kann, der Sitz der OTLG. Bei Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Europäischen Union haben, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der OTLG, der Sitz der OTLG.

13. Anschrift/Geschäftsführung/Handelsregister  

Volkswagen Obsolete Parts

VOLKSWAGEN GROUP Original Teile Logistik, Vertrieb & Services GmbH    
Dr. Rudolf-Leiding-Platz 1  
D-34225 Baunatal

Telefon: +49 (0)561 50648 - 9000                
E-Mail: kontakt@volkswagen-otlg.de

Geschäftsführer: Marcus Edelmann (Sprecher) | Dr. Marc-Oliver Obermann | Kai Meyfarth 
Sitz: Kassel
Amtsgericht Kassel HRB 20101
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 230 960 046

Bei Fragen und Beanstandungen wenden Sie sich bitte an das Volkswagen Used Parts Team. Nutzen Sie hierzu bitte folgende Email-Adresse: info@vw-entfallteile.de.